Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) R. Lieckfeldt
B.Eng. R. Weiß
Die Bewertung und Prüfung zum Weiterbetrieb orientiert sich an den Anforderungen der Richtlinie für Windenergieanlagen (DIBT 2012 / Kapitel 17 – Weiterbetrieb von Windenergieanlagen) sowie den Grundsätzen für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von WEA (BPW) an Land (Bundesverband WindEnergie).
Die Aufgabe der BPW ist es, unter den gegenwärtigen technischen Bestimmungen, einen sicheren Weiterbetrieb der WEA zu schaffen.
Im Rahmen der vorgegebenen Umfänge ist eine technische Aussage darüber zu treffen, ob die WEA als Gesamtanlage unter den gegenwärtigen und zukünftigen Einflüssen des Betriebes noch die Aspekte der Standsicherheit und Betriebsfestigkeit erfüllt und/oder ob Inspektionen oder konkrete Maßnahme eingeleitet werden müssen, um einen sicheren Weiterbetrieb der WEA zu gewährleisten.
Die BPW hat die Zielsetzung, auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen und des tatsächlichen Zustandes der Gesamtanlage eine Restnutzungsdauer quantitativ ggf. mit Auflagen zu ermitteln. Die BPW trifft im nachfolgend beschriebenen Verfahren Aussagen darüber, ob
- sich auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen eine Restnutzungsdauer der Gesamtanlage ermitteln lässt (analytischer Teil),
- die Prüfung des technischen Zustandes der Gesamtanlage den Weiterbetrieb ermöglicht (praktischer Teil).
Der Schwerpunkt dieser Inspektionen liegt darin, Ergebnisse der Berechnungen und Nachweise anhand der tatsächlichen Gegebenheiten der WEA zu überprüfen (Schwachstellenanalyse). Sie ergänzt damit auch das Prüfergebnis des analytischen Teils und ermöglicht es, die Eingangsparameter zu verifizieren.
Die standortspezifische Lastrechnung bildet den Kern des analytischen Teils zum Weiterbetrieb. Abgebildet werden neben den Standortbedingungen auch die Betriebshistorie und Systemeigenheiten der WEA. Das verfügbare Potential für den Weiterbetrieb ermittelt sich aus dem Vergleich mit den designspezifischen Entwurfslasten und kann über erweiterte Nachweise konkretisiert werden.
Auf Grundlage einer Modellbetrachtung steht als Ergebnis des analytischen Nachweises eine Aussage über die ermittelte Restnutzungsdauer von Anlagenkomponenten. Diese gelten dann im Rahmen der bekanntgegebenen Standortbedingungen, der bekannten Betriebshistorie der WEA sowie der Kenntnis über den vorliegenden Anlagenzustand.