Wiederkehrende Prüfung
Prüfung bei Inbetriebnahme
Prüfung bei Garantieablauf
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) R. Lieckfeldt
B.Eng. R. Weiß
Für die Baugenehmigung einer Windenergieanlage (WEA) ist eine Einzel- oder Typenprüfung notwendig. Entsprechend den darin jeweils festgeschriebenen Auflagen ist der sichere Betrieb von Windenergieanlagen u.a. durch turnusmäßige Prüfungen zu gewährleisten. Diese sind in aller Regel in einem zwei- bis vierjährigen Rhythmus als Sichtprüfungen vorgesehen. Besondere Bedeutung haben Prüfungen im Hinblick auf die Übernahme der Windenergieanlage durch den Betreiber (Inbetriebnahmeprüfung) und vor Ablauf der Gewährleistung (Garantieabnahmeprüfung).
Die Prüfung der Windenergieanlage gibt dem Betreiber und allen anderen Beteiligten Gewissheit über den technischen Zustand der Windenergieanlage. Die Wiederkehrende Prüfung muss durch einen Sachverständigen durchgeführt werden, dem alle notwendigen Informationen und technischen Dokumentationen zur Verfügung stehen. Mitarbeiter der WIND-consult sind als Sachverständige der Germanischen Lloyd(GL-Wind) tätig und entsprechend ausgebildet.
Sie erstellen als Sachverständige Prüfberichte zur Inbetriebnahme, Garantie- und Gewährleistungsabnahme und zu Wiederkehrenden Prüfungen von WEA. Grundlage dieser Prüfungen ist Kapitel 11 der Richtlinie der GL-Wind für die Zertifizierung von Windenergieanlagen. Prüfberichte der GL-Wind werden durch die Landesbehörden anerkannt.
WIND-consult ist Mitglied im Sachverständigenbeirat des Bundesverbands WindEnergie e.V. (BWE).
Zum Prüfumfang gehören, falls in den Typenprüfungen nicht anders gefordert, die Prüfung
- der Rotorblätter
- des Triebstranges
- des Maschinenhauses und der kraft-und momentenübertragenden Komponenten
- des Hydraulik- / Pneumatiksystems
- des Turms und der Gründung
- der Sicherheitseinrichtungen, Messaufnehmer und Bremssysteme
- der Anlagensteuerung und E-Technik inklusive Transformator und Schaltanlage und die Einsicht der Anlagendokumentation.
Regelmäßige Prüfungen der Windenergieanlage dienen u.a. der Früherkennung von Schäden und somit der Vermeidung von Folgeschäden.
Alle Prüfungen werden zweckmäßiger Weise im Beisein des Servicepersonals des Herstellers durchgeführt. Die Prüfung der Rotorblätter erfolgt mittels einer nach Höhe und Arbeitssicherheit ausreichend dimensionierten Arbeitsplattform.
Die festgestellten Mängel und Fehler werden in einem Prüfbericht beschrieben und durch Fotos dokumentiert. Der Bericht enthält Aussagen zum weiteren Betrieb der Windenergieanlage und gibt Hinweise zur Vermeidung von eventuellen Folgeschäden. Durch den Sachverständigen werden festgestellte Mängel im Prüfbericht vermerkt und Hinweise bzw. Empfehlungen zum weiteren Betrieb der WEA gegeben.